 | Deutsch |

Willkommen auf der Website des Königlichen Berufsverbandes der Niederländischen Gerichtsvollzieher
Der Königliche Berufsverband der Niederländischen Gerichtsvollzieher (Koninklijke Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders oder KBvG) kam durch das Niederländische Gerichtsvollziehergesetz mit Wirkung vom 15. Juli 2001 zu Stande. Das Gesetz hat die KBvG, bei der alle Niederländischen Gerichtsvollzieher obligat angeschlossen sind, mit der Aufgabe betraut, gute berufliche Praktiken innerhalb der Berufsgruppe zu fördern.
Die Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken in den Niederlanden
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten wurden der Niederländischen Gerichtsvollzieher als die Übermittlungs- und Empfangsstelle für die Niederlande angewiesen. In den Niederlanden zugestellte Schriftstücke müssen direkt an einen Gerichtsvollzieher versendt werden.
Der Zustellungsantrag hat in Niederländischer oder englischer Sprache zu erfolgen. Auf der rechten Seite dieser Seite finden Sie eine Suchmaschine der Gerichtsvollzieher in ihrem Gerichtsbezirk.
Die Hilfe des Berufsverbandes KBvG kann unter den in § 3 Buchstabe c der vorerwähnten Verordnung des Rates definierten außergewöhnlichen Umständen in Anspruch genommen werden.
Für weitere Informationen über die genannte Verordnung sowie allgemeine Informationen über gerichtlicher Zusammenarbeit in Zivilsachen verweisen wir auf den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen.
Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen 
|